Umsatzsteuervoranmeldung


Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für Endkunden oder Unternehmer die beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in Höhe von 7 oder 19 % – dem Nettoverkaufspreis hinzugerechnet wird.

In der Regel, müssen Unternehmen diese Steuer an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Unternehmer auch die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, vom Fiskus zurückfordern.

Wir bitten Dienstleistungen an, die den Differenzbetrag aus Umsatzsteuer und Vorsteuer berechnen, und nach der jährlichen Umsatzsteuererklärung einmalig an das Finanzamt "Elektronisch per Elster" zu überweisen ist, denn Unternehmer müssen basierend auf der Umsatzsteuervoranmeldung bereits unterjährig mehrfach die Zahlungen an die Finanzbehörden veranlassen.

Körperschaftsteuererklärung/ Gewerbesteuererklärung


Wir helfen auch mit die Vorbereitung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung an die Finanzbehörden.
 
In der Regel, die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben wird. Definitionsgemäß,  Juristische Personen sind keine “echten” Personen, sondern entstehen, wenn sich natürliche Personen ( Gesellschafter, Anteilseigner ) zu einem Unternehmen, Verein oder einer Stiftung zusammenschließen. Derartige Zusammenschlüsse werden dann wie eigenständige rechtsfähige Personen behandelt und als “juristische Personen” bezeichnet und behandelt vom Fiskus.

(Grundsätzlich) beträgt die Körperschaftsteuer 15 Prozent und ist unabhängig vom Einkommen der Körperschaft. Kapitalgesellschaften (AGs ) sind auch gewerbesteuerpflichtig, und das bedeutet dass, zu den 15 Prozent Körperschaftsteuer, noch die Gewerbesteuer an die Finanzbehörden zu veranlassen ist.